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Von der Idee an Textilien aus einer Hand — Marke, Anprobe & Veredelung 30+ Marken · bundesweite Anprobe · Bemusterung
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Veredelung
Aus einer Hand Ihr Logo veredelt — Stickerei, Druck & Transfer im Haus Stickerei · Siebdruck · DTF · Plastisol · Patches
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AGB HYPE.MEDIA Digital und Projekt Verwaltungs UG

Spielregeln. Fair, klar, verbindlich.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen uns und unseren Auftraggebern — Leistungen, Nutzungsrechte, Vergütung, Haftung.

§ 1 · Allgemeines

1.1 Für sämtliche zwischen der hype.textil – eine Marke der HYPE.MEDIA Digital und Projekt Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „hype.textil") und ihren Vertragspartnern getätigten Geschäfte gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen anwendbar.

1.2 Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn die hype.textil ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall; beispielsweise auch dann, wenn in Kenntnis der AGB des Vertragspartners die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausgeführt wird oder Waren bzw. Leistungen des Vertragspartners angenommen werden.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen, mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden mit dem Vertragspartner haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, die Bestätigung der hype.textil in Textform maßgebend.

1.4 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese in den AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 · Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der hype.textil sind freibleibend und unverbindlich. Zu einem Angebot etwa gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Skizzen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Durch die Bestellung der gewünschten Ware gibt der Vertragspartner ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die hype.textil ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen nach seinem Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Textform (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Vertragspartner erklärt werden. Nach fruchtlosem Ablauf der 14-Tages-Frist gilt das Angebot als abgelehnt.

§ 3 · Lieferfrist und Lieferverzug

3.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder bei der Auftragsannahme angegeben. Die Lieferung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Ware am letzten Tag der Frist durch die hype.textil an einen Frachtführer übergeben wurde.

3.2 Ist die hype.textil durch höhere Gewalt, Streik, Energie- und Rohstoffmangel, Sabotage, unvorhersehbare behördliche Maßnahmen oder andere gravierende und unverschuldete Betriebsstörungen oder behördliche Einwirkungen verhindert die Lieferfrist einzuhalten, wird diese entsprechend verlängert. Der Vertragspartner ist über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Lieferverzögerung unverzüglich zu informieren; gleichzeitig ist ihm die voraussichtliche neue Lieferfrist mitzuteilen. Sofern die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht erbringbar ist, ist die hype.textil berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Vertragspartners wird unverzüglich erstattet.

3.3 Der Vertragspartner kann nach Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist die hype.textil in Textform auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Vertragspartner berechtigt, durch eine Erklärung in Textform vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, die hype.textil hätte diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.

§ 4 · Versand, Gefahrübergang und Annahmeverzug

4.1 Der Versand erfolgt ab Sitz der hype.textil, welcher auch der Erfüllungsort für die Lieferung, Rücksendung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Für die Lieferung werden Verpackungs- und Versandkosten nach ihrem tatsächlichen Entstehen berechnet. Soweit keine andere Vereinbarung besteht, ist die hype.textil berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere Transportunternehmen, Verpackung und Versandweg, selbst zu bestimmen. Auf Verlangen und Kosten des Vertragspartners kann eine besondere Art der Versendung bestimmt werden.

4.2 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr geht auf ihn über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der hype.textil verlassen hat.

4.3 Die hype.textil behält sich Teillieferungen vor. Bei Teillieferungen wird die jeweils gelieferte Teilmenge in Rechnung gestellt, es sei denn, der Vertragspartner lehnt eine Teillieferung ausdrücklich bereits bei der Bestellung ab.

4.4 Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung der hype.textil aus anderen, vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen, ist die hype.textil berechtigt, Ersatz der hieraus tatsächlich entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen.

§ 5 · Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise der hype.textil zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Beim Versendungskauf trägt der Vertragspartner die Transportkosten und die Kosten einer ggf. vom Vertragspartner gewünschten Transportversicherung. Für den Fall, dass kein Vertragsverhältnis zustande kommt, werden Entwürfe, Muster oder sonstige Leistungen, die zur Angebotserstellung notwendig waren, besonders vergütet. Sofern die vorgenannten Arbeiten zur Angebotserstellung notwendig sind, informiert die hype.textil den Vertragspartner hierüber unverzüglich.

5.2 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Die hype.textil ist jederzeit berechtigt, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, eine Lieferung ganz oder teilweise nur per Vorkasse durchzuführen. Ein entsprechender Vorbehalt wird spätestens mit der Auftragsbestätigung erklärt. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Vertragspartner in Verzug. Einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht. Der Kaufpreis wird während des Verzuges mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst.

5.3 Zahlungen des Vertragspartners werden zur Tilgung der ältesten fälligen Schuld nebst der darauf entfallenden Zinsen angerechnet.

5.4 Die hype.textil ist berechtigt, für Mahnungen eine Porto- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 €, für fehlgeschlagene Lastschriften oder Kreditkartenzahlungen eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8,00 € zu erheben, es sei denn, der Vertragspartner erbringt den Nachweis, dass der hype.textil überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschalen entstanden ist.

5.5 Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

5.6 Die hype.textil ist nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Vertragspartners gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens). In diesem Fall hat die hype.textil einen Anspruch auf eine Schadenspauschale in Höhe von 5 % des Auftragswertes. Der hype.textil bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass der hype.textil überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 6 · Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Lieferungen der hype.textil erfolgen unter Vorbehalt des Eigentums an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Vertragspartners aus dieser, früheren und künftigen Forderungen.

6.2 Vor Eigentumsübertragung ist eine Verfügung, insbesondere eine Verpfändung an Dritte und eine Sicherungsübereignung nicht zulässig.

6.3 Der Vertragspartner ist bis auf Widerruf berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. Für diesen Fall gelten ergänzend folgende Bestimmungen:

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die hype.textil als Hersteller gilt.

Die hype.textil erwirbt Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren, wenn bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen bleibt. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

Der Vertragspartner tritt schon jetzt alle seine Forderungen an die hype.textil ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung seiner Forderungen ist der Vertragspartner auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der hype.textil, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Jedoch verpflichtet sich die hype.textil, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

§ 7 · Entwürfe, Zeichnungen, Muster, Farbbezeichnungen und Größenangaben

7.1 An Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die von der hype.textil zur Angebots- und Auftragserstellung angefertigt wurden, behält sich die hype.textil das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nur nach vorheriger Zustimmung der hype.textil zugänglich gemacht oder zur Nutzung überlassen werden.

7.2 Werden Waren anhand von Zeichnungen oder Mustern hergestellt, die der Vertragspartner der hype.textil übergeben hat, übernimmt er die Gewähr dafür, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Vertragspartner stellt die hype.textil von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheber-, Wettbewerbs- und gewerblicher Schutzrechte frei.

7.3 Maß- und Größenangaben, Gewichte, Farbangaben und Motive in den Angeboten sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern nur handelsübliche Bezeichnungen der Hersteller und Lieferanten. Für deren Richtigkeit und Einhaltung übernimmt die hype.textil keine Gewähr. Vom Vertragspartner vorgelegte Farben und Motive werden naturgetreu verwirklicht, die hype.textil behält sich jedoch Toleranzen vor.

§ 8 · Gewährleistung

8.1 Es gelten die gesetzlichen Regelungen über die Gewährleistung, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

8.2 Grundlage der Mängelhaftung ist insbesondere die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Nicht vermeidbare produktionstechnisch und produktionstypische übliche Toleranzen bezüglich der Maß- und Größenangaben, des Gewichts, der Farbangaben und der Motive sowie nicht vermeidbare Abfälle stellen keinen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB dar.

8.3 Die Mängelansprüche des Vertragspartners setzen voraus, dass er seiner gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nachkommt. Die Mängelrüge ist in Textform abzugeben.

8.4 Für den Fall, dass sich ein Mangel zeigen sollte, hat die hype.textil einen Anspruch auf die Vornahme der Nacherfüllung. Der Vertragspartner hat der hype.textil die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Vertragspartner weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar sind, kann der Vertragspartner vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

§ 9 · Haftung

9.1 Die hype.textil haftet auf Schadensersatz bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die hype.textil nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der hype.textil.

§ 10 · Textilveredelung

Die Einheitsbedingungen für Textilveredelungsaufträge einschließlich der Ergänzungsbestimmungen werden ausdrücklich abbedungen und nicht Vertragsbestandteil.

§ 11 · Verjährung

Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch die hype.textil. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Schadensersatzansprüche, die auf einer verweigerten Nacherfüllung beruhen, können nur dann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung innerhalb der auf ein Jahr verkürzten Frist für Sachmängelansprüche verlangt worden ist. Soweit eine Abnahme vereinbart wurde, beginnt die Verjährung mit dieser.

§ 12 · Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen der hype.textil und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts. Dies gilt auch für Auslandslieferungen.

12.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der hype.textil in Butzbach. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Die hype.textil ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben.

§ 13 · Datenschutz

Die hype.textil ist berechtigt, Daten, die ihr im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu dem Vertragspartner bekannt werden, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten. Die Datenschutzerklärung der hype.textil ist unter www.hype-textil.de/datenschutz.html veröffentlicht.

§ 14 · Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt.

Stand · Mai 2026 · hype.textil
hype.textilCorporate Fashion

hype.textil Corporate Fashion ist die Textil­manufaktur der HYPE.MEDIA Digital und Projekt Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt). Eigene Druckabteilung, Konfektion und Atelier, professionelle Stickerei als Service — produziert in Siegen und Butzbach – im Einsatz für Siegen, den Kreis Siegen-Wittgenstein, den Lahn-Dill-Kreis, den Wetteraukreis, Frankfurt am Main und das Bergische Land.

Verfahren
  • Stickerei
  • Siebdruck
  • Plastisol-Transfer
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  • Berufsgruppen
Textilien & Marken
  • Textilien & Sortiment
  • Marken
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  • Poloshirts mit Logo
  • Softshelljacken
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Standorte
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    57250 Netphen
  • Gebrüder-Freitag-Str. 1
    35510 Butzbach
Kontakt
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  • Siegen · 0271 / 3847892-0
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